Baugutachter Karlsruhe

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Claus Tuschke Karlsruhe
Dipl.-Ing. (FH)

Claus Tuschke

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0721 909 968 20
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Qualifikation

  • Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW und BAFA
  • Nachweisberechtigter für Wärmeschutz gem. §4 Abs. 4 NBVO von IngKH Ingenieurkammer
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dr. M. Emal Alekozai Karlsruhe
Dr.

M. Emal Alekozai

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0721 909 968 20
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Qualifikation

  • Diplom-Physiker
  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien DIN EN ISO/IEC 17024
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Bauschadenbewertung
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Radonfachperson (Bauakademie Sachsen)
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
  • Sachkundiger Asbest-sanierung, -abbruch und -instandhaltung nach TRGS 519 Anlage 3
Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Michael Schwannauer Karlsruhe
Dipl.-Ing. (FH)

Michael Schwannauer

Bausachverständiger und Baugutachter

Gleiwitzer Str. 10h
76139 Karlsruhe
Tel: 0721 909 968 20
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Qualifikation

  • Diplom Ingenieur (FH)
  • Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden nach DIN EN ISO / IEC 17024 (EUcert CYF)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
    Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • SiGe Koordinator nach RAB 30
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Regine Kunst Karlsruhe

Regine Kunst

Bausachverständige und Baugutachterin

Schwarzwaldstraße 17
76137 Karlsruhe
Tel: 0721 909 968 20
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Qualifikation

  • Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
  • Zertifizierte Immobiliengutachterin DIAZert (LS) Zertifiziert für die Marktwertermittlung von Standardimmobilien DIN EN ISO/IEC 17024
Dipl. Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin  Angelika Ziegler Karlsruhe

Angelika Ziegler

Bausachverständige und Baugutachterin

Veilchenstraße 27
76131 Karlsruhe
Tel: 0721 909 968 20
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Qualifikation

  • Sachverständige für Schäden an Gebäude (EIPOS)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Karlsruhe stehen Ihnen:

  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Claus Tuschke
  • Dr. Herr M. Emal Alekozai
  • Dipl.-Ing. (FH) Herr Michael Schwannauer
  • Frau Regine Kunst
  • Frau Angelika Ziegler
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Claus Tuschke, Dr. Herr M. Emal Alekozai, Dipl.-Ing. (FH) Herr Michael Schwannauer, Frau Regine Kunst, Frau Angelika Ziegler, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Karlsruhe, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Karlsruhe kommen bzw. sich nicht in Karlsruhe auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Karlsruhe - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Karlsruhe ist mit rund 300.000 Karlsruherinnen und Karlsruhern die zweitgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg. Mit rund 597.000 Einwohnern nimmt Stuttgart Platz 1, in der Größenordnung der Städte, ein. Stuttgart liegt süd-östlich von Karlsruhe und ist ca. 70 Kilometer von Karlsruhe entfernt. Karlsruhe wird im Westen vom Rhein begrenzt, der auch die Grenze zu Baden-Württemberg mit Rheinland-Pfalz bildet. Die Städte Ettlingen, Remchingen, Waldbronn grenzen die Stadt süd-östlich an. Nördlich von Karlsruhe befinden sich die Nachbarstädte Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee und Weingarten (Baden). Die Innenstadt von Karlsruhe ist durch die barocke Stadtgründung mit ihrem berühmten Fächergrundriss  geprägt. Anfang des 18. Jahrhundert wurden sonnenförmig vom Schloss ausgehende Straßen bebaut. Karlsruhe entwickelte sich zunächst nur in südliche Richtung, so dass ein fächerförmiger Grundriss entstand und die Stadt Karlsruhe den Beinamen „Fächerstadt“ erhielt. Ihre 27 Stadtteile  kamen durch Eingemeindungen zu Karlsruhe und sind teilweise älter als die Karlsruhe selbst.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Karl-Friedrich-Str.
76124 Karlsruhe

Bauamt:
Lammstraße
76124 Karlsruhe
Tel: 0721

Grundbuchamt:
Amtsgericht
Amalienbadstraße
76227 Karlsruhe

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