Die Baustellenverordnung (BaustellV) fordert für alle Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, die Bestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo).
Unsere Experten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung und übernehmen für Sie diese Pflichten aus der BaustellV.
Leistungsumfang:
Den genauen Leistungsumfang des SiGeKo sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase:
- Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
- Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)
SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase:
- Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
- Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen
- Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Karlsruhe, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Karlsruhe kommen bzw. sich nicht in Karlsruhe auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Karlsruhe - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Karlsruhe ist mit rund 300.000 Karlsruherinnen und Karlsruhern die zweitgrößte Stadt des Landes Baden-Württemberg. Mit rund 597.000 Einwohnern nimmt Stuttgart Platz 1, in der Größenordnung der Städte, ein. Stuttgart liegt süd-östlich von Karlsruhe und ist ca. 70 Kilometer von Karlsruhe entfernt. Karlsruhe wird im Westen vom Rhein begrenzt, der auch die Grenze zu Baden-Württemberg mit Rheinland-Pfalz bildet. Die Städte Ettlingen, Remchingen, Waldbronn grenzen die Stadt süd-östlich an. Nördlich von Karlsruhe befinden sich die Nachbarstädte Eggenstein-Leopoldshafen, Stutensee und Weingarten (Baden). Die Innenstadt von Karlsruhe ist durch die barocke Stadtgründung mit ihrem berühmten Fächergrundriss geprägt. Anfang des 18. Jahrhundert wurden sonnenförmig vom Schloss ausgehende Straßen bebaut. Karlsruhe entwickelte sich zunächst nur in südliche Richtung, so dass ein fächerförmiger Grundriss entstand und die Stadt Karlsruhe den Beinamen „Fächerstadt“ erhielt. Ihre 27 Stadtteile kamen durch Eingemeindungen zu Karlsruhe und sind teilweise älter als die Karlsruhe selbst.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Karl-Friedrich-Str.
76124 KarlsruheBauamt:
Lammstraße
76124 Karlsruhe
Tel: 0721Grundbuchamt:
Amtsgericht
Amalienbadstraße
76227 Karlsruhe